Berufsrechtliche Angaben:
Die Berufsbezeichnung lautet Heilpraktiker.
Die berufsrechtliche Regelung bildet das „Gesetz über die berufsmäßige Ausbildung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, geändert durch Art.53 des EGStGB vom 02.03.1974
Formulierungen über Anwendungsgebiete und Wirkungsweise der Osteopathie:
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, d.h. evidenzbasierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen.
Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung.